Mit der Covid-19 Investitionsprämie soll für österreichische Unternehmer ein Anreiz geschaffen werden, in und nach der Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Die Prämie beträgt 7 % der Neuinvestitionen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science beträgt die Investitionsprämie 14 %.
Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt werden kann. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Die Richtlinien der Investitionsprämie 2020 sind auf der Seite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ersichtlich: https://www.bmdw.gv.at/
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