Mit der NIS2-Richtlinie, die bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen ist, müssen viele Unternehmen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit implementieren.
Die Förderung "Cyber Security Scheck" unterstützt Unternehmen dabei, technische Sicherheitsmaßnahmen zu NIS2 umzusetzen und dadurch die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
Pro Unternehmen kann maximal 1 Cyber Security Scheck gefördert werden. Dieser muss vor Umsetzung der Maßnahmen beantragt werden und der Projektstart muss bis spätestens 1.4.2024 erfolgen. Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Förderung wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.
Weitere Informationen zu den Cyber Security Schecks finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ausschreibung/CyberSecuritySchecks2023
Gerne beraten wir Sie zur Cybersicherheit und Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.
Johannes Zöhrer
Telefon: +43 2732 71545-15
E-Mail: johannes.zoehrer@siedl.net
Philipp Sprung
Telefon: +43 2732 71545-15
E-Mail: philipp.sprung@siedl.net
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